Das Recht behinderter Menschen (SGB IX)
Immer wieder fragen behinderte Menschen nach ihren Rechten
bezüglich Steuererleichterungen, Freibeträgen, Merkzeichen im
Schwerbehindertenausweis, Grad der Behinderung, Begleitperson
und Freifahrt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und vieles
mehr.
Das Recht behinderter Menschen ist im Neunten Sozialgesetzbuch
(SGB IX) geregelt. Auf der Homepage unseres
Versorgungsamtes kann man die aktuelle Rechtslage nachlesen.
Die Informationen gliedern sich in drei Teile:
- Erläuterungen zum Grad der Behinderung und zu den Merkzeichen,
- Die wichtigsten Merkzeichen,
- Übersicht über die Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen.